Einwilligung zur Datennutzung für Mitgliedsanträge

Wir weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Eintrittsdatum, Art und Dauer ausgeübter Funktionen, Datum erhaltener Ehrungen. Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.

Einwilligung der Datennutzung im Verein

Die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die allein zum Zwecke der Durchführung der täglichen Vereinsarbeit notwendig und erforderlich sind, werden nach Einwilligung auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Einwilligung der Datennutzung im Verband

Unser Verein ist verpflichtet, eine Bestandsmeldung an seinen übergeordneten Blasmusikverband Baden-Württemberg abzugeben. Dazu werden neben den im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum und Anschrift, auch das Eintrittsdatum, das Datum durchgeführter Ehrungen, sowie die Art und Dauer ausgeübter Funktionen, die allein zum Zweck der Durchführung der täglichen Verbandsarbeit und der Sicherung des Vereinsschutzes notwendig und erforderlich sind, nach Einwilligung auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Mit dieser Übermittlung im Rahmen des Vereinszwecks bin ich einverstanden.

Einwilligung der Datennutzung der Kontaktmöglichkeiten im Verband

Die folgenden auf dem Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten dürfen zur Kontaktaufnahme ebenfalls an den Verband weitergegeben werden.

Einwilligung der Veröffentlichung personenbezogener Daten

Ich bin damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten, Fotos und Videos von mir auf der Homepage des Vereins sowie in sozialen Netzwerken des Musikvereins veröffentlicht und diese ggf. an Print und andere Medien übermittelt. Dieses Einverständnis betrifft insbesondere folgende Veröffentlichungen: Auftritte und Veranstaltungen des Musikvereins, Berichte über Ehrungen und Geburtstage, Kontaktdaten von Vereinsfunktionären.

Veröffentlicht werden ggf. Fotos, Videos, der Name, die Vereinszugehörigkeit, die Funktion im Verein. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten widersprechen kann. In diesem Fall wird die Übermittlung/Veröffentlichung unverzüglich für die Zukunft eingestellt. Etwa bereits auf der Homepage des Vereins veröffentlichte Fotos und Daten werden dann unverzüglich entfernt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht personenbezogene Daten

Sie haben zu jeder Zeit das Recht die Nutzung und Speicherung Ihrer personen-bezogenen Daten zu widerrufen.

Widerrufsrecht ausüben

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Musikverein Sternberg Weißenau e.V. (im folgenden Verein genannt), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, die Nutzung der Daten zu widerrufen, informieren.

Hinweis zum Datenschutz

Für den Verein ist der Schutz der personenbezogenen Daten während unserer gesamten Geschäftsprozesse ein wichtiges Anliegen. Um unsere Vereinsarbeiten leisten zu können, erheben und verwenden wir die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir verarbeiten die Daten ausschließlich in Deutschland. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Mitgliederdaten

Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Vereinsarbeit, Rechnungsstellung und der Meldung an den übergeordneten Verband und sind somit zur Erfüllung der Vereinstätigkeiten und zur Sicherung des Vereinsschutzes notwendig.

Speicherung von Daten über den Widerruf hinaus

Die Daten werden mindestens zum Eintreten des Widerrufs gespeichert. Die Daten von Rechnungen werden laut § 14b Abs. 1 UStG 10 Jahre aufbewahrt.

Folgen des Widerrufs

Mit Eintreten des Widerrufs der Datennutzung wird auch die Mitgliedschaft im Verein widerrufen. Ein Verbleib des Mitglieds nach dem Widerruf ist nicht möglich, da die Daten zur Erfüllung der Vereinsarbeit notwendig sind.